Album-Cover: welche Größe durchgeht und was abgelehnt wird

Album-Cover: welche Größe durchgeht und was abgelehnt wird

Album-Cover: welche Größe durchgeht und was abgelehnt wird

Wie groß muss ein Album-Cover sein? Das kommt darauf an, wen du fragst, denn die Album-Cover-Größe steht bei jedem Anbieter anders in den Vorgaben.

Spotify nimmt quadratische Bilder ab 640 Pixel Kantenlänge, DistroKid verlangt mindestens 1.000, und iMusician besteht auf 3.000 und akzeptiert dazu nur JPEG.

Das Cover ist deshalb erst einmal keine Geschmacksfrage, sondern eine Abnahmebedingung. Bevor irgendjemand beurteilt, ob dein Artwork gut aussieht, entscheidet eine Prüfstelle, ob die Datei überhaupt durchgeht, und diese Entscheidung fällt nach Regeln, die du vorher nachlesen kannst.

Die Zahl, die überall kursiert, gehört keiner Plattform

Drei Anbieter, drei verschiedene Vorgaben für die Album-Cover-Größe

Wer auf Deutsch nach der Cover-Größe sucht, landet bei englischsprachigen Spec-Guides, und die widersprechen sich untereinander. In einer einzigen Ergebnisliste standen 3000×3000 als Ideal, 2400×2400 als Minimum und 4000×4000 als angebliche Spotify-Vorgabe nebeneinander.

Keiner davon steht so auf einer Primärquelle.

Spotify selbst verlangt ein Bild im Seitenverhältnis 1:1, zwischen 640 und 10.000 Pixeln, im Farbraum sRGB mit 24 Bit pro Pixel, als TIFF, PNG oder JPG mit verlustfreier Kodierung. Zwei Sätze auf derselben Hilfeseite werden dabei regelmäßig überlesen: Skaliere nichts hoch, und eingebettete Farbprofile sowie Orientierungs-Metadaten werden nicht unterstützt.

Nur landet deine Datei nie direkt bei Spotify, sondern geht durch einen Vertrieb, und der hat eigene Regeln.

Die Album-Cover-Größe, die überall durchgeht

Zwischen der kleinsten und der größten Mindestvorgabe liegt der Faktor 4,7, und wer bei DistroKid mit 1.200 Pixeln durchkommt, wird bei iMusician mit demselben Bild abgewiesen.

Praktisch heißt das: 3.000 × 3.000 Pixel als JPG in RGB ist die Fassung, mit der du überall durchkommst. Nicht weil eine Plattform das verlangt, sondern weil sie über der strengsten Vorgabe liegt, die wir gefunden haben.

Das ist derselbe Befund wie bei den Audiodateien in Brauchst du Mastering, bevor du veröffentlichst. Die Vorgaben der Vertriebe sind nicht einheitlich, und wer sie zu einer Zahl glättet, schreibt etwas hin, das für einen Teil der Leser falsch ist.

Nicht nur die Album-Cover-Größe: woran Artworks scheitern

Die Maße sind der einfache Teil. Häufiger scheitert ein Release am Inhalt des Bildes, und die Listen der Vertriebe sind dabei erstaunlich konkret.

DistroKid nennt unter anderem:

  • eine Internetadresse oder einen QR-Code im Bild
  • den Namen einer Seite auf X
  • Logos von Streamingdiensten oder sozialen Netzwerken
  • Preisangaben jeder Art
  • unscharfe, verpixelte oder gedrehte Bilder
  • nicht lizenziertes Stockmaterial
  • Hinweise auf physische Tonträger, etwa das Wort „CD“

iMusician führt dieselben Punkte und legt drei nach: keine Jahreszahlen und keine Daten, keine Barcodes, und das Jugendschutzlogo nur dann, wenn der Track in den Metadaten als explizit gekennzeichnet ist.

Der Punkt, den fast alle übersehen

Alles, was auf dem Cover geschrieben steht, muss mit den Metadaten des Releases übereinstimmen.

Steht auf dem Bild ein Gastname, der in den Metadaten fehlt, ist das ein Ablehnungsgrund, und dasselbe gilt für eine abweichende Schreibweise deines Künstlernamens.

Eine zweite Regel überrascht regelmäßig: Dasselbe Artwork darf nicht für mehrere Releases verwendet werden, und wer eine Single-Serie plant und dreimal dieselbe Grafik hochlädt, riskiert beim dritten Mal eine Ablehnung.

Beides fällt erst nach dem Upload auf. Dann kostet dich die Korrektur die zwei bis drei Wochen Vorlauf, die dein Vertrieb ohnehin braucht. Wie sich das in den Zeitplan einordnet, steht in Musik Release planen.

Die Rechte klärst du, bevor die Datei existiert

Beim Designer bleibt das Urheberrecht

Nach deutschem Recht lässt sich ein Urheberrecht nicht kaufen, denn es entsteht bei dem Menschen, der gestaltet hat, und bleibt dort.

Was du bekommst, sind Nutzungsrechte, und deren Umfang ist Verhandlungssache. Eine der großen deutschen Design-Plattformen beschreibt das in den eigenen Bedingungen so. Während des Wettbewerbs liegen alle Rechte beim Designer, nach der Kür des Gewinners wird ein ausschließliches Nutzungsrecht per Lizenz übertragen, räumlich und zeitlich unbeschränkt.

Was in deinem Fall gilt, steht in deinem Vertrag und nirgends sonst, und die Frage vorher lautet deshalb nicht „gehört mir das jetzt“, sondern: wofür darf ich es verwenden?

Streaming ist ein Zweck, Print ein zweiter, Merch ein dritter und Anzeigen ein vierter. Wer nur den ersten vereinbart und ein Jahr später Shirts bedrucken will, verhandelt ein zweites Mal, und dann aus einer schlechteren Position. Dieselbe Logik gilt bei der Musik selbst, nachzulesen in Wem gehört der Song.

Stock, Fotos und fremde Marken

Nicht lizenziertes Stockmaterial steht bei DistroKid ausdrücklich auf der Ablehnungsliste, und iMusician formuliert es allgemeiner: Marken, Prominente und geschützte Inhalte werden ohne gültige Lizenz nicht akzeptiert.

Ist ein Mensch auf deinem Cover erkennbar, brauchst du dessen Einwilligung, und das gilt auch für das Bandfoto, auf dem im Hintergrund jemand mitläuft, der nicht zur Band gehört.

Heb die Nachweise auf: Lizenzbeleg, Einwilligung und der Vertrag mit dem Designer sind drei Dateien in einem Ordner neben der Musik. Du brauchst sie genau dann, wenn du sie nicht mehr findest.

Und wenn das Cover aus einer KI kommt?

Dann verschiebt sich die Frage: Sie lautet nicht mehr, ob du das Bild verwenden darfst, sondern was du daran überhaupt hast.

Urheberrechtlich geschützt ist nach § 2 Absatz 2 UrhG nur eine persönliche geistige Schöpfung, also die Gestaltung durch einen Menschen. Ein rein KI-generiertes Bild erfüllt das nicht, es hat keinen Urheber, und der Prompt allein macht dich nicht dazu, weil du das Ergebnis vorher nicht absehen kannst. So fasst eRecht24 die Rechtslage mit Stand 16.07.2026 zusammen.

Die angenehme Seite davon: Du darfst so ein Bild kommerziell verwenden, musst niemanden nennen und keine Lizenzgebühr zahlen.

Die andere Seite steht seltener dabei.

Dein Cover ist nicht geschützt, also darf jeder andere es genauso verwenden. Haften musst du trotzdem: Ähnelt der Output einem bestehenden geschützten Werk, können Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten auf dich zukommen.

Darüber liegen zwei Ebenen, die mit dem Urheberrecht nichts zu tun haben. Die Nutzungsbedingungen deines Generators regeln, ob du kommerziell arbeiten darfst, und die Regeln deines Vertriebs gelten unverändert weiter, denn unscharf bleibt unscharf, auch wenn eine Maschine es erzeugt hat.

Ein Nebeneffekt wird fast nie bedacht. Beauftragst du eine Designerin und die arbeitet ohne Absprache mit KI, kann sie dir die Nutzungsrechte aus dem Vertrag gar nicht einräumen. Es sind schlicht keine entstanden. Frag deshalb vorher, und schreib die Antwort ins Briefing.

Ob und wie du KI im Release angeben musst, ist eine eigene Frage. Artikel 50 der KI-Verordnung richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, und für Betreiber greift die Kennzeichnungspflicht dort nur bei Deepfakes und bei Texten über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Praktisch entscheiden zuerst die Regeln von Vertrieb und Plattform, und auseinandergenommen haben wir das in KI im Release kennzeichnen.

Was es kostet, wenn du es machen lässt

Belastbare Marktzahlen für Cover-Design in Deutschland gibt es nicht, und wer dir eine Spanne nennt, hat sie meistens geschätzt.

Was sich belegen lässt, ist eine Preisliste. designenlassen.de ruft für einen Cover-Design-Wettbewerb vier Pakete auf, von 189 Euro netto im kleinsten bis 809 Euro netto im größten, jeweils inklusive Nutzungsrechten und offenen Quelldateien. Brutto sind das 225 bis 963 Euro, Stand 21.08.2026.

Das ist ein Anhaltspunkt und kein Tarif, denn eine einzelne Illustratorin kann deutlich darunter oder weit darüber liegen, und ein Direktauftrag funktioniert nach anderen Regeln als ein Wettbewerb.

Ins Briefing gehört ohnehin mehr als das Budget:

  1. Maße und Format, also mindestens 3.000 × 3.000 Pixel als JPG in RGB.
  2. Die Zwecke, für die du Nutzungsrechte brauchst: Streaming, Print, Merch, Anzeigen.
  3. Die Textzeilen, exakt so, wie sie später in den Metadaten stehen.
  4. Ob KI eingesetzt werden darf, und wenn ja, in welchem Umfang.
  5. Print oder nicht, denn für CD und Vinyl brauchst du eine zweite Fassung mit Beschnitt und in CMYK.

Punkt fünf wird am häufigsten vergessen und ist zugleich der teuerste, weil eine Nachlieferung nach Projektende ein neuer Auftrag ist.

Was vor dem Upload geklärt sein sollte

Drei Dinge, und keines davon dauert lange.

Die Datei ist quadratisch, mindestens 3.000 Pixel breit, ein JPG in RGB und nicht hochskaliert. Auf dem Bild steht nichts, was dort nicht hingehört, und was darauf steht, steht genauso in den Metadaten. Die Rechte an allem, was du verwendet hast, kannst du belegen.

Stimmen diese drei Punkte, ist das Cover wieder ein gestalterisches Problem, und das ist das deutlich angenehmere. Wie der Upload danach abläuft, steht Schritt für Schritt in Musik auf Spotify hochladen.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, denn er beschreibt, wie die Regeln funktionieren, und nicht, wie dein Fall zu bewerten ist. Sobald größere Summen im Spiel sind oder jemand exklusive Rechte über Jahre einfordert, gehört das in die Hände von jemandem, der das beruflich macht.

Stand aller Angaben in diesem Artikel: 21.08.2026.

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