Band gründen: was in den ersten 90 Tagen unterschrieben wird

Band gründen: was in den ersten 90 Tagen unterschrieben wird

Band gründen: was in den ersten 90 Tagen unterschrieben wird

Ihr habt Leute gefunden, ein paar Songideen im Kopf und sucht jetzt einen Raum. Die Frage, die in diesem Moment fast nie gestellt wird: wer von euch unterschreibt eigentlich den Mietvertrag?

Die Antwort ist wichtiger, als sie klingt. Manche Proberaumhäuser lassen die Band als Mieterin gar nicht zu, und dann steht ab Woche drei genau eine Person für alles gerade, was der Raum kostet.

Wir gehen hier die andere Hälfte der Bandgründung durch. Nicht die kreative, die steht schon in zehn Ratgebern, sondern die, die nebenher entsteht, während ihr denkt, ihr probt erstmal nur.

Vorweg, damit es klar ist: das ist keine Rechtsberatung, wir sind keine Anwälte, und wo es um euren konkreten Vertrag geht, gehört der zu einem.

Band gründen: was in jedem Ratgeber steht, und wo er aufhört

Die deutschsprachigen Ratgeber zur Bandgründung sind sich erstaunlich einig. Wir haben uns die zehn angesehen, die bei der Suche nach „band gründen“ zuerst kommen, und neun davon erzählen dieselbe Geschichte in derselben Reihenfolge: klär deine Motivation, leg einen Stil fest, such Mitmusiker, organisier einen Proberaum, plan die erste Probe.

Das ist nicht falsch. Es ist nur die eine Hälfte.

Genau ein Text von zehn geht weiter und behandelt GbR, Steuernummer, Gewerbeanmeldung und GEMA. Dieser eine stammt aus dem Dezember 2018, also aus der Zeit vor der Reform des Gesellschaftsrechts und vor den heutigen Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer.

Die Lücke ist also nicht, dass niemand darüber schreibt. Die Lücke ist, dass der einzige, der es tut, acht Jahre alt ist.

Der Proberaum ist euer erster Vertrag

Ein großer Kölner Proberaumvermieter beantwortet in seinen häufigen Fragen die Frage, ob eine Band als GbR mieten kann, und die Antwort fällt kurz aus: „Leider keine GbRs oder Bands, nur Einzelpersonen. Bitte regelt Haftungsfragen und Zuständigkeiten im Innenverhältnis unter euch.“ Begründet wird das mit Verwaltungsaufwand, denn der Vermieter müsste den Gesellschaftsvertrag einsehen, prüfen lassen, archivieren und bei jedem Wechsel aktualisieren, und am Ende hätte er womöglich eine Gesellschaft vor sich, in der kein Gründungsmitglied mehr steckt.

Aus seiner Sicht ist das nachvollziehbar. Für euch heißt es: einer unterschreibt, und dieser eine ist der Vertragspartner.

Was daran hängt, steht im selben Text. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach kann zum Quartalsende gekündigt werden, schriftlich und mit mindestens acht Wochen Vorlauf. Die Kaution liegt bei 2,5 Komplettmieten. Für Schlüssel und Schäden haftet der Hauptmieter, und für die Instrumente ist ohnehin jeder selbst zuständig: „Instrumente bei Bedarf bitte selber versichern!“

Das ist ein Anbieter, und seine Bedingungen gelten nicht überall. Ein Stuttgarter Vermieter arbeitet mit drei Monaten Kündigungsfrist und ohne Mindestlaufzeit. Gleich bleibt trotzdem, dass der Vertrag auf einen Namen läuft.

Steht zur Kündigung gar nichts im Vertrag, greift § 580a BGB, und der ist zäher, als die meisten vermuten. Bei Räumen, die keine Geschäftsräume sind, endet das Mietverhältnis frühestens mit Ablauf des übernächsten Monats. Bei Geschäftsräumen sogar erst zum Ende des nächsten Kalendervierteljahrs. Ob euer Proberaum unter das eine oder das andere fällt, hängt vom Einzelfall ab, und das entscheiden wir hier nicht.

Was drei Monate Proberaum kosten

Band gründen: was 90 Tage Proberaum bei drei Anbietern kosten, von 60 bis 1.182,50 Euro

Zahlen machen das greifbarer, und wir haben dafür drei Preislisten nebeneinandergelegt, aus Hamburg, Stuttgart und Köln, alle drei im September 2026 abgerufen.

Das Jugendmusikzentrum Trockendock in Hamburg verlangt 20 Euro im Monat für zwei Stunden Probezeit pro Woche, Equipment inklusive. Bei proberaum+49 in Stuttgart kostet ein fester wöchentlicher Termin von Montag bis Freitag 110 Euro im Monat. Bei art olive in Köln beginnen die Räume bei 215 Euro, dazu kommt die Kaution von 2,5 Mieten.

Für die ersten 90 Tage bedeutet das: 60 Euro in Hamburg, 330 Euro in Stuttgart und in Köln 645 Euro Miete plus 537,50 Euro Kaution, zusammen also 1.182,50 Euro.

Zwischen der günstigsten und der teuersten Variante liegt damit der Faktor zwanzig. Das ist kein Verhandlungsergebnis, sondern eine andere Art von Angebot: ein gefördertes Jugendmusikzentrum mit zwei Stunden pro Woche ist etwas anderes als ein eigener Raum, zu dem ihr rund um die Uhr Zugang habt.

Und in Köln sind nach den 90 Tagen noch neun Monate offen, weil die Mindestlaufzeit ein Jahr beträgt. Das sind weitere 1.935 Euro, für die eine einzige Unterschrift steht.

Und wenn das Schlagzeug wegkommt?

Hier wird es unangenehm konkret. Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schlüssel und Schäden, und die Instrumente sind in der Regel überhaupt nicht mitversichert.

Ob eure private Hausratversicherung im gemieteten Proberaum greift, sagen wir hier bewusst nicht. Die Bedingungen unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag, und die Seiten, die diese Frage im Netz beantworten, gehören durchweg Versicherern. Was wir sagen können: geht nicht davon aus, sondern seht nach, was in eurer Police unter „Außenversicherung“ steht.

Was ihr in den ersten Wochen ohne einen Cent regeln könnt, ist die Frage davor. Wem gehört eigentlich was? Ein Foto von jedem Gerät, die Seriennummer dazu, der Name des Besitzers, alles in einer gemeinsamen Datei. Das dauert eine Probe lang und beantwortet später zwei Streitfragen auf einmal: was war da, und wem hat es gehört.

Was ihr im Proberaum schreibt, gehört euch gemeinsam

Während ihr über Miete redet, entsteht nebenbei etwas ganz anderes. Jammt ihr zu viert an einem Stück und lassen sich eure Beiträge hinterher nicht mehr auseinanderdividieren, seid ihr nach § 8 Urheberrechtsgesetz Miturheber.

Das hat zwei Folgen, und beide überraschen im Guten wie im Schlechten.

Erstens steht das Recht zur Veröffentlichung und Verwertung euch gemeinsam zu, „zur gesamten Hand“, wie das Gesetz es nennt. Einer allein kann den Song nicht veröffentlichen, und Änderungen brauchen die Einwilligung aller. Verweigern darf sie allerdings keiner wider Treu und Glauben, das steht im selben Absatz.

Zweitens richten sich die Erträge nach dem Umfang der Mitwirkung, solange ihr nichts anderes vereinbart habt. „Umfang der Mitwirkung“ ist dabei genauso unscharf, wie es klingt, und deshalb lohnt sich die Vereinbarung.

Wie ihr Anteile sauber aufschreibt, ohne dass es nach Vertragswerk aussieht, steht in Wem gehört der Song, wenn ihr ihn zu zweit gemacht habt.

Ihr seid längst eine Gesellschaft

Der Kölner Vermieter hat den Punkt nebenbei mitgeliefert. Er lehnt die GbR als Mieterin ab und setzt dabei voraus, dass es sie gibt.

Genau so ist es. Sobald ihr euch zusammentut, um gemeinsam etwas zu erreichen, seid ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne Gründungsakt und ohne ein Blatt Papier. Was das für die Haftung bedeutet, warum es seit 2024 anders funktioniert als in fast allen Ratgebern steht und wann sich eine Eintragung ins Gesellschaftsregister lohnt, haben wir in Eure Band ist eine GbR, ob ihr wollt oder nicht auseinandergenommen.

Für die ersten 90 Tage reicht ein Satz daraus: die Gesellschaft entsteht von selbst, die Regeln dafür entstehen nicht.

Band gründen: die Reihenfolge für die ersten 90 Tage

Sortiert ist das danach, was es kostet, wenn es liegen bleibt.

  1. Vor der Unterschrift: klärt, wer den Mietvertrag unterschreibt, und haltet fest, wer die Miete anteilig trägt. Zwei Sätze in einer Nachricht reichen.
  2. Vor der ersten Zahlung: lest Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Kaution nach. Das sind die drei Zahlen, die euch am längsten begleiten.
  3. In der ersten Probe: legt die Geräteliste an, mit Besitzer und Seriennummer.
  4. Nach dem ersten gemeinsam geschriebenen Song: schreibt auf, wer woran beteiligt war, solange sich alle erinnern.
  5. Vor dem ersten bezahlten Auftritt: klärt, wohin das Geld geht und wer es verwaltet.
  6. Wenn regelmäßig Geld fließt: dann, und erst dann, werden Steuernummer, Bandvertrag und die Frage nach der GEMA praktisch.

Die ersten vier Punkte kosten nichts außer einer halben Stunde. Die letzten beiden sind die Stelle, an der aus einer Band ein kleiner Betrieb wird.

Was dieser Artikel nicht leistet

Drei Dinge fehlen hier mit Absicht.

Wir vergleichen keine Instrumentenversicherungen, weil dieses Feld vollständig von Anbietern besetzt ist und ein ehrlicher Vergleich mehr Arbeit wäre, als ein Abschnitt hergibt. Wir empfehlen keinen Proberaum, weil diese Frage lokal ist und ihr sie besser beantworten könnt als wir. Und wir sagen nicht, ob euer Vertrag unter die eine oder die andere Kündigungsregel fällt, denn das ist eine Einzelfallfrage und gehört zu einem Anwalt.

Was bleibt, ist die Reihenfolge. Die kreative Hälfte der Bandgründung erledigt sich von selbst, weil sie Spaß macht. Die andere Hälfte erledigt sich nicht, und sie wird teurer, je länger sie liegt.

Steht bei euch der erste Auftritt an, geht es weiter mit Was von einem Konzertabend am Ende übrig bleibt und mit Merchtisch: was am Ende wirklich bei dir bleibt. Steht dagegen das erste Release an, sortiert Musik veröffentlichen die Wege, die ihr habt.

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