Wem gehört der Song, wenn ihr ihn zu zweit gemacht habt

Wem gehört der Song, wenn ihr ihn zu zweit gemacht habt

Wem gehört der Song, wenn ihr ihn zu zweit gemacht habt

Der Song ist fertig, das Vertriebsformular fragt nach den Anteilen, und in dem Moment fällt euch auf, dass ihr nie darüber gesprochen habt.

Die kurze Antwort: Es geht nicht um einen Anteil, sondern um zwei.

Wer das einmal verstanden hat, klärt den Rest in fünf Minuten. Wer es nicht verstanden hat, streitet später über zwei verschiedene Dinge und merkt dabei nicht einmal, dass beide Seiten von etwas anderem reden. Die Trennung gehen wir gleich durch, danach die Rollen, und am Ende steht, was vor der nächsten Session auf ein Blatt Papier gehört.

Vorweg, damit es klar ist: Das hier ist keine Rechtsberatung, wir sind keine Anwälte, und für einen Produzentenvertrag gehörst du zu einem.

Es sind zwei Rechte, nicht eins

Gegenüberstellung: das Werk geht zur GEMA, die Aufnahme zur GVL, mit den jeweiligen Rollen

Ein veröffentlichter Song besteht aus zwei Dingen, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.

Das Werk ist die Komposition und der Text, es entsteht in dem Moment, in dem jemand die Melodie schreibt und die Zeilen dazu. Verwertet wird es über die GEMA, und zwar jedes Mal, wenn der Song irgendwo gespielt, gesendet oder gestreamt wird.

Die Aufnahme ist die konkrete Einspielung, im Fachjargon der Master. Sie entsteht im Studio und wird über die GVL und über deinen Vertrieb verwertet.

Zwei Rechte, zwei Verwertungsgesellschaften, zwei getrennte Ausschüttungen. Jemand kann an der Aufnahme beteiligt sein, ohne einen einzigen Prozentpunkt am Werk zu haben, und jemand anderes kann am Werk beteiligt sein, ohne die Aufnahme je betreten zu haben. Den äußersten Fall dieser Trennung beschreibt Coverversion veröffentlichen: dort gehört dir die Aufnahme ganz und vom Werk nichts.

Ein Beispiel, an dem das sofort klar wird. Du schreibst Text und Melodie, ein Produzent baut den Beat und nimmt euch auf, ein befreundeter Gitarrist spielt acht Takte ein, und du bezahlst das Studio. Am Werk sind dann du und der Produzent beteiligt, der Gitarrist nicht. An der Aufnahme sind du, der Produzent und der Gitarrist beteiligt, und Tonträgerhersteller bist du, weil du bezahlt hast.

Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse, und sie sind selten böswillig. Wenn ein Produzent sagt „ich will 50 Prozent“, lautet die erste Rückfrage nicht wie viel, sondern woran.

Wann ist ein Produzent Miturheber?

Nicht automatisch, und das überrascht in der Praxis beide Seiten regelmäßig.

Urheber am Werk ist, wer komponiert oder getextet hat. Als dritte Rolle kennt die GEMA den Bearbeiter, und das wird jemand nur dann, wenn seine Bearbeitung eine eigene Schöpfungshöhe erreicht.

Für die Praxis heißt das grob:

  • Wer den Beat gebaut hat, ist Komponist. Die Instrumentalspur ist die Komposition, daran ändert sich nichts dadurch, dass sie am Rechner entstanden ist.
  • Wer gemischt und gemastert hat, ist es nicht. Klangbearbeitung ist handwerklich anspruchsvoll und erzeugt trotzdem kein neues Werk.
  • Wer ein bestehendes Stück deutlich umgebaut hat, kann Bearbeiter sein. Bei gemeinfreien Werken sieht die GEMA dafür eine normale Beteiligung von 3/12 vor.

Der Übergang zwischen diesen Fällen ist fließend, und wie deutsche Gerichte ihn im Einzelnen ziehen, können wir dir nicht belastbar sagen. Deshalb der praktische Rat: Klärt es untereinander, solange ihr euch einig seid, denn klären lassen ist die teure Variante.

Wie die Anteile am Werk verteilt werden

Bei der Werkanmeldung tragt ihr ein, wer Komponist ist, wer Textdichter, wer Bearbeiter und ob ein Verlag beteiligt ist. Dazu kommen die Anteile in Prozent, und sie müssen zusammen 100 ergeben.

Für Unterhaltungsmusik könnt ihr diese Anteile frei vereinbaren. Die GEMA hat dafür ein eigenes Formular, es heißt „Freie Aufteilung der Urheberanteile im Aufführungsrecht“ und gilt für Werke, die ab 1996 angemeldet wurden. Ein Urheber teilt die Vereinbarung mit und versichert dabei, dass alle Berechtigten zugestimmt haben.

Ihr seid also nicht an einen festen Schlüssel gebunden. Wenn der eine die Musik gemacht hat und der andere den Text, und beide halten fünfzig zu fünfzig für richtig, dann ist es fünfzig zu fünfzig.

Hier ist eine Zahl im Umlauf, die du vermutlich schon gelesen hast, und sie wird meistens falsch wiedergegeben. In deutschen Ratgebern steht „8/12 für die Komposition, 4/12 für den Text“ als Standard. Im GEMA-Formular bedeuten die 8/12 etwas anderes: Bei einer verlegten Komposition stehen nur 8/12 zur freien Verfügung, weil der Verlagsanteil feststeht. Die 8/12 sind der Teil, über den die Urheber gemeinsam bestimmen, und nicht der Anteil des Komponisten gegenüber dem Textdichter.

Trefft ihr keine Vereinbarung, greift laut Formular der bisherige Verteilungsschlüssel. Wie der genau aussieht, steht dort nicht, und wir raten an dieser Stelle keine Zahl. Wenn es darauf ankommt, ist die GEMA selbst die richtige Adresse für diese eine Frage.

Ob sich eine GEMA-Mitgliedschaft für dich überhaupt lohnt, steht in GEMA für Musiker. Die Verlagsseite behandelt Musikverlag gründen.

Wem die Aufnahme gehört

Beim Master gilt eine andere Logik, und sie ist unromantisch: Ausschlaggebend ist, wer die Aufnahme in Auftrag gegeben und bezahlt hat. Diese Person oder Firma ist Tonträgerhersteller, und wenn du selbst veröffentlichst, bist das du.

Daneben stehen die ausübenden Künstler, also alle, die eingespielt oder gesungen haben, Studiomusiker eingeschlossen.

Bei der GVL meldet ihr euch in diesen Rollen an, und beide Rechte werden getrennt ausgeschüttet. Wer beides ist, bekommt auch beides.

Ein Punkt, der bares Geld wert ist: Die GVL kann bis zu drei Jahre rückwirkend ausschütten. Wenn du dich also bisher nie angemeldet hast, ist nicht alles verloren, was in den letzten Jahren an Aufnahmen von dir gelaufen ist.

Und der Produzent? Am Master wird er üblicherweise über eine Beteiligung bezahlt. Eine anwaltliche Darstellung nennt dafür 3 bis 5 Prozent vom Handelsabgabepreis, allerdings mit Stand 2020, und für den Fall, dass der Produzent eine vorhandene Idee umsetzt. Das ist ein Anhaltspunkt und kein Tarif.

Credits sind kein Dankeschön

In den Metadaten deines Releases stehen Rollen: geschrieben von, produziert von, gemischt von. Viele Musiker füllen diese Felder wie eine Danksagung aus.

Das sind sie nicht.

Die Credits sind die Grundlage dafür, dass Beteiligte später überhaupt gefunden und bezahlt werden. Wer dort fehlt, taucht in keiner Auswertung auf, ganz gleich was ihr untereinander besprochen habt, und wer dort ohne Grund steht, erzeugt eine Erwartung, die im Zweifel jemand geltend macht.

Trag deshalb genau die Rollen ein, die tatsächlich zutreffen, und trag sie vollständig ein. Der Aufwand ist zehn Minuten beim Upload, und wie das ins Veröffentlichen insgesamt passt, steht in Musik veröffentlichen.

Die fünf Minuten vor der Session

Im englischsprachigen Raum gibt es dafür ein festes Werkzeug, das Split Sheet. Auf Deutsch existiert es praktisch nicht, dabei ist es nichts weiter als ein Blatt Papier mit fünf Spalten.

Darauf gehört:

  1. Songtitel und Datum. Bei Arbeitstiteln beides notieren, der Titel ändert sich häufiger als gedacht.
  2. Alle Beteiligten mit vollem Namen, dazu ihre GEMA- oder Verwertungsgesellschaft, falls vorhanden.
  3. Die Rolle, also Komposition, Text, Bearbeitung, Einspielung, Produktion.
  4. Der Anteil am Werk in Prozent, zusammen 100.
  5. Was mit der Aufnahme ist, also wer sie bezahlt hat und ob jemand daran beteiligt wird.

Dann unterschreiben alle. Das ist kein Vertrag im großen Sinn, es ist ein Beleg darüber, worauf ihr euch geeinigt habt, und er entsteht in genau der Stimmung, in der eine Einigung noch leicht fällt.

Der wichtigste Teil daran ist der Zeitpunkt. Vor der Session dauert das fünf Minuten, nach dem ersten Erfolg dauert es Monate, und manchmal endet es bei Anwälten.

Was dieser Artikel nicht leistet

Er ersetzt keine Rechtsberatung, und er ersetzt keinen Produzentenvertrag.

Sobald Geld in nennenswerter Höhe im Spiel ist, sobald jemand exklusive Rechte über Jahre haben will oder sobald ein Label mitreden möchte, gehört das in die Hände von jemandem, der das beruflich macht. Die üblichen Titelexklusivitäten in Produzentenverträgen laufen über sieben bis zehn Jahre, und solche Fristen unterschreibt man nicht nach einem Blogartikel.

Was dieser Artikel leisten soll, ist der Schritt davor: dass ihr wisst, worüber ihr redet, wenn ihr über Anteile redet.

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