Musikverlag gründen

Musikverlag gründen

Du möchtest einen Musikverlag gründen? Dann bist Du hier genau richtig, denn in diesem Artikel erfährst Du alles über die Gründung eines Musikverlags.

Doch was ist eigentlich ein Musikverlag? Der Musikverlag entdeckt, fördert und betreut Urheber. Ein Musikverlag nimmt Autoren die umfangreiche Verwaltungsarbeit ab, die mit der Verwertung und Lizensierung verbunden ist, damit diese sich auf den kreativen Schaffensprozess konzentrieren können. Ein Musikverlag investiert auch in neue Talente und begleitet diese im Prozess von der Entstehung bis zur Auswertung eines Werks (Komposition und Text).

Doch es ist erst einmal wichtig zwischen Komponist, Textdichter und Interpret zu differenzieren. Auch wenn es bei vielen unabhängigen Künstlern alles dieselbe Person ist, ist dieses ja nicht zwangsläufig so. So haben beide Berufsgruppen auch unterschiedliche Anforderungen und Bedürfnisse.

Der traditionelle Musikverlag kümmert sich nur um Komponisten und Textdichter. Sobald der Komponist und Textdichter gleichzeitig auch Interpret ist, vermischen sich die Geschäftsmodelle ein bisschen.

Grundsätzlich regelt das Leistungsschutzrecht die Belange von Interpreten und Tonträger-Herstellern durch die GVL. Auf der anderen Seite werden die Rechte der sogenannten Werkschaffenden (Komponisten, Textdichter und Verlage) durch die GEMA geregelt.

Wie wird man Verleger? Bevor wir uns genau anschauen, welche Schritte als unabhängiger Künstler notwendig sind, um einen eigenen Musikerverlag gründen zu können, werden wir einen Blick auf die Aufgaben eines Musikverlages.

Welches sind die Aufgaben eines Musikverlages?

  • GEMA Meldung und Kontrolle
  • Vermittlung der Werke (Interpret finden, der Werke verwenden will)
  • Verbreitung der Werke (Distributoren finden, der das Werk veröffentlichen will, z.B. digital oder durch Tonträger)
  • Promotion der Werke
  • Film- Videospiele- und Werbe-Herstellungsrechte (Synchronisationsrecht)
  • grosses Recht (Aufführungsrecht)
  • finanzielle Unterstützung (Vorauszahlungen an den Urheber)
  • Werke und Kompositionen schützen durch Dokumentation der Entstehung des Werkes
  • Musikproduktionsmittel zur Verfügung stellen (Master-Rechte)

Grundsätzlich kann man zwischen zwei Verlagsformen unterscheiden.

  1. Major-Verlage (Universal, Sony, Warner, BMG)
  2. unabhängige Verlage

Sogenannte Eigenverlage bzw. Autorenverlage zählen auch zu den unabhängigen Musikverlagen. Solche haben meistens begonnen, ihre eigene Musik selbst zu verlegen und haben dann irgendwann auch die Werke von anderen Urhebern verlegt. Theoretisch kann wirklich jeder einen Musikverlag gründen. In der Regel werden Musikverlage jedoch von Personen gegründet, die bereits in der Musikbranche tätig sind. Dazu gehören z.B. Tonträger-Hersteller, Künstler, Tonstudios oder Booking-/Management-Firmen.

Gründung Musikverlag: Wann lohnt es sich?

Du möchtest einen Musikverlag gründen und fragst Dich, ob es sich für Dich lohnt? Es gibt viele Missverständnisse in Bezug auf Musikverlage. Viele Musiker denken, dass sie, sobald sie mit einem Musikverlag zusammenarbeiten oder selbst einen Musikverlag gründen, mehr Geld durch die GEMA einnehmen können. Das ist nicht so. Für einen unabhängigen Künstler, der seine eigene Musik selbst verlegen will, macht die Gründung eines Musikverlags daher wenig Sinn. Es sei denn, er plant, weitere Werke auch von anderen Urhebern zu verlegen.

Viele Musiker denken, dass sie ohne viel Aufwand nebenbei einen Musikverlag gründen könnten. Nebenbei einen Musikverlag gründen ist zwar möglich, jedoch nicht empfehlenswert, da viele Pflichten und Aufgaben anstehen.

Musikverlag gründen Kosten

Die Gründung eines Musikverlags mag auf den ersten Blick wie ein komplexes Unterfangen erscheinen, insbesondere wenn es um die Kosten geht. Doch lass dich nicht abschrecken – mit der richtigen Planung und etwas Know-how kannst du deinen Traum verwirklichen, ohne dabei ein Vermögen auszugeben. Grundsätzlich variieren die Kosten für die Gründung eines Musikverlags je nach Umfang und Struktur deines geplanten Unternehmens. Die Anmeldung eines Gewerbes ist der erste Schritt und hierbei fallen geringe Kosten an, die von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Doch das ist erst der Anfang. Für die Mitgliedschaft bei der GEMA musst du mit einer einmaligen Aufnahmegebühr von ca. 180€ und einem jährlichen Beitrag von 100€ rechnen. Hinzu kommen eventuelle Kosten für rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass deine Verträge wasserdicht sind, und für die Erstellung einer professionellen Webseite, um deine Präsenz online zu etablieren. Dennoch ist es möglich, die Kosten überschaubar zu halten, indem man schrittweise vorgeht und sich zunächst auf das Wesentliche konzentriert.

Verlagsrechte Musik: Das Herzstück deines Musikverlags

Nachdem wir die initialen Schritte zur Gründung deines Musikverlags durchgegangen sind, ist es entscheidend, sich mit den Verlagsrechte Musik auseinanderzusetzen. Diese Rechte sind das Herzstück deines Geschäfts, da sie regeln, wie die Werke deiner Urheber verwendet werden dürfen. Ein tieferes Verständnis der Verlagsrechte Musik ermöglicht es dir, die Werke deiner Künstler effektiv zu schützen und zu vermarkten, was letztendlich den Erfolg deines Verlags bestimmt.

Was muss ich machen, wenn ich einen Musikverlag gründen will?

Du möchtest einen Selbstverlag gründen? Es gibt einige wichtige Schritte, die du beachten solltest.

Schritt 1 – Wähle einen Namen für Deinen Musikverlag

Es ist empfohlen, zur Sicherheit ein paar Namen mehr parat zu haben, nur für den Fall, dass Deine erste Wahl bereits verwendet wird. Die GEMA (und andere Gesellschaften) wollen natürlich vermeiden, dass das Geld, dass Dir zusteht, an jemand anderen geht, also werden sogar Namen abgelehnt, die anderen ähnlich sind, die bereits bei ihr oder einer anderen Gesellschaft registriert sind. Du solltest also unbedingt Recherche betreiben, ob es Deinen Firmennamen schon gibt oder Verwechselungsgefahr besteht. Der Firmenname muss übrigens nicht zwangsläufig geschützt werden (“Wer zuerst kommt, malt zuerst”).

Schritt 2 – Gründe eine Firma

Nachdem Du Deinen Wunschnamen validiert hast, solltest Du eine Firma gründen. Wenn Dein Unternehmen nur aus Dir besteht, kannst Du einfach ein Gewerbe anmelden und als Einzelunternehmen tätig werden. Wenn jedoch mehr als eine Person an dem Geschäft beteiligt ist (z.B. Koautoren, Bandmitglieder usw.), wird dringend empfohlen, ein strukturierteres Unternehmen zu gründen, z.b. eine GbR oder UG, um Deine Musik zu veröffentlichen. Hierbei wird dringend empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, der euch aufklärt und beim bürokratischen Aufwand hilft.

Für die Gründung eines Musikverlags wird in der Regel kein Startkapital benötigt. Auch ein Business-Plan ist nicht unbedingt notwendig. Es dauert jedoch relativ lange, bis die ersten Gelder durch die GEMA eintreffen. Man sollte daher zumindest genügend Kapital haben, wenn man einen eigenen Verlag gründen will, um diese Durststrecke überbrücken zu können.

Schritt 3 – Gewerbeanmeldung

Du musst beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Ein Musikverlag zu betreiben ist keine freiberufliche Tätigkeit.

Schritt 4 – Melde Dich als Musikverlag bei der GEMA an

Eine Mitgliedschaft bei der GEMA ist zwar nicht zwangsläufig notwendig, erspart einem jedoch eine Menge zusätzlicher Arbeit. Die Alternative wäre nämlich, die Gelder für Deine Urheberrechte alle selbst bei den verschiedenen Institutionen einzusammeln. Sobald Du mit anderen Urhebern zusammenarbeitest, ist der Abschluss eines Verlagsvertrags empfehlenswert. Dieser sollte dann auch bei der GEMA vorgelegt werden. Die Kosten für die GEMA-Mitgliedschaft für angeschlossene Verlage belaufen sich auf einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100€ und einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 180€ (zzgl. 19% MwSt.). Hier findest Du mehr Infos.

Welche Einnahmen kann man mit einem eigenen Musikverlag generieren?

Einnahmen durch die GEMA:

  • Aufführungs- & Sendungsrecht – ca. 30% vom Urheber
  • Vervielfältigungsrecht – ca. 40% vom Urheber

Einnahmen durch Direktvergabe:

  • Synch-Recht durch Film & Werbung – ca. 50% vom Urheber
  • Notendruck – ca. 10%
  • Grosses Recht – ca. 50%

Subverlage: ca. 50%

Ausländische Verwertungsgesellschaften: verhandelbar

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